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Planung und Genehmigung

Umsichtige Planung des Leitungsnetzes

Bei dem Großteil des ONTRAS H2-Startnetzes werden bestehende Erdgasleitungen auf den Transport von Wasserstoff umgestellt. Für einen Teil des Netzes – in der Gesamtheit etwa 100 Kilometer – ist ein Leitungsneubau vorgesehen. Um die Projekte mit Rücksicht auf die Belange von Natur und Mensch umzusetzen, sind umweltgerechte und sorgfältige Planung unerlässlich.

Trassenfindung bei Neubauprojekten

Im Rahmen der Leitungsplanung ist es zentrales Anliegen, die Auswirkungen auf Mensch, Lebensraum und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Fach- und Genehmigungsplanung werden im Rahmen von Machbarkeitsstudien mögliche Trassenvarianten in ihren technischen und wirtschaftlichen, aber insbesondere auch umweltfachlichen Belangen beurteilt.

   

Die Ermittlung des Leitungsverlaufes sowie möglicher Trassenalternativen erfolgt dabei unter der Berücksichtigung:

  • naturschutzfachlicher, bautechnisch-wirtschaftlicher sowie raumordnerischer Aspekte, wie sie unter anderem im Energiewirtschaftsrecht, Raumordnungsgesetz und Bundesnaturschutzgesetz dargelegt sind
  • Vermeidung ökologisch wertvoller Bereiche beziehungsweise weitreichende Minimierung deren Beanspruchung
  • Bündelungsgebot, das heißt die möglichst nahe Parallelführung an vorhandenen Infrastrukturen wie Straßen oder Bestandsleitungen
  • Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebes

Genehmigungsverfahren für Neubauleitungen

Zur Sicherstellung ihrer Umweltverträglichkeit und einer fachgerechten Baurealisierung sind für Infrastrukturmaßnahmen, wie unseren geplanten Leitungsbauten, zwei Verfahren für die Genehmigung grundlegend: Raumordnung bzw. Raumverträglichkeit sowie Planfeststellung. 

 

Raumordnerisches Verfahren

Wie fügen sich unsere geplanten Leitungen in den öffentlichen Raum ein? Welche Auswirkungen haben die Projekte auf die Region und auf andere raumbedeutsame Maßnahmen? Um diese Fragen geht es im raumordnerischen Verfahren im Rahmen der Genehmigung eines Leitungsneubaus. Die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Raumordnungsbehörden prüfen die Raumverträglichkeit im Sinne von § 1 Raumordnungsverordnung (RoV). Dies setzt zahlreiche Vorarbeiten und Vorprüfungen voraus, die wir als Vorhabenträgerin detailliert erarbeiten und zur Verfügung stellen. Dazu zählen u.a. eine Raumverträglichkeitsstudie und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, eine artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie eine Prüfung der Umweltauswirkungen.   

Planfeststellungsverfahren

Für den Bau und Betrieb einer Gasversorgungsleitung von mehr als 300 mm Durchmesser ist ein Planfeststellungsverfahren zentraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Im Rahmen der Planfeststellung werden unter Federführung der nach Landesrecht zuständigen Behörde alle öffentlichen und privaten Belange umfassend abgewogen. Dafür findet eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit statt, in der Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht und erörtert werden. Ziel des Verfahrens ist die Festlegung des konkreten Leitungsverlaufes und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Baumaßnahme. 

Umwelt- und Naturschutz

Der Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensräume ist ein zentraler Bestandteil unserer Planung. Um die wertvolle Tier- und Pflanzenwelt, Böden sowie Kulturdenkmäler zu schützen, führt ONTRAS detaillierte Untersuchungen der Umwelt entlang der geplanten Leitung durch. Dazu zählen etwa umfangreiche Baugrund- und Bodenuntersuchungen, um den Zustand der Böden zu erheben und Rückschlüsse für Bodenschutzmaßnahmen während der Bauphase zu ziehen. 

Die Boden-, Umwelt- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen helfen uns, potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen.

Umstellung bestehender Erdgasleitungen

Für mehr als 80 Prozent des ONTRAS H2-Startnetzes nutzen wir Bestandsleitungen unseres Erdgasnetzes, die auf den Transport von Wasserstoff umgestellt werden. Dafür erfolgen eine Reihe an Prüfungen der Bestandsleitungen und -anlagen sowie die Umsetzung technischer Maßnahmen wie Umrüstungen und Umbauten. Zum Teil müssen zudem sogenannte erdgasverstärkende Maßnahmen umgesetzt werden, das heißt, kurze Leitungsabschnitte für den Erdgasbetrieb neugebaut werden. Denn eine der grundsätzlichen Maßgaben für die Umstellung bestehender Leitungen aus dem Erdgasnetz ist es, die Versorgung weiterhin zu gewährleisten.

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